Drohnenverordnung Europa Regeln

EU-Drohnen-Regeln

Laut der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) ist das Fliegen einer Drohne in der Europäischen Union legal, aber wir empfehlen, sich vorher mit den unten aufgeführten Drohnenvorschriften vertraut zu machen und diese einzuhalten. Wir verraten Ihnen in diesem Beitrag alles Wichtige zur EU-Drohnen-Verordnung und welche Gesetze Sie befolgen müssen.

EU-Drohnen-Regeln

Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit in ihren Mitgliedsstaaten einheitliche Drohnenvorschriften eingeführt. Der neue Regulierungsrahmen ersetzt bestehende Regelungen, die zuvor von einzelnen Mitgliedsstaaten gesetzlich erlassen wurden. Neben den 28 Mitgliedsstaaten haben auch Island, die Schweiz, Lichtenstein und Norwegen die neuen EASA-Drohnenvorschriften übernommen.

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Allgemeine Regeln für das Fliegen einer Drohne in der Europäischen Union

Hier sind die wichtigsten Regeln für das Fliegen einer Drohne in der Europäischen Union. Unter den neuen Vorschriften gibt es drei Betriebskategorien, welche die Drohnenvorschriften basierend auf dem Gewicht der Drohne und dem beabsichtigten Betrieb bestimmen.

Offene Kategorie

Eine Drohne kann in der Kategorie „Offen“ betrieben werden, wenn:

  • Die Drohne hat eines der CE-Klassenkennzeichen 0, 1, 2, 3 oder 4.
  • Die Drohne wurde vor dem 1. Januar 2023 gekauft, ohne Klassenkennzeichnung wie oben.
  • Die Drohne hat eine maximale Startmasse von weniger als 25 kg.
  • Der Fernpilot hält die Drohne in sicherem Abstand zu Menschen.
  • Die Drohne wird nicht direkt über Personen betrieben, es sei denn, sie hat ein Klassenkennzeichen oder ist leichter als 250 Gramm. (Bitte beachten Sie die Unterkategorien der Operationen: A1, A2 und A3, um herauszufinden, wo Sie mit Ihrer Drohne fliegen können).
  • Der Fernpilot behält eine visuelle Sichtlinie (VLOS) bei oder der Fernpilot wird von einem UA-Beobachter unterstützt.
  • Der Fernpilot wird die Drohne nicht über 120 m steuern.
  • Die Drohne wird keine gefährlichen Güter transportieren und kein Material abwerfen.
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Besondere Reiseerwägungen für Ausländer

Wenn Sie innerhalb der Europäischen Union reisen und Ihre Drohne mitnehmen möchten, listet die EASA diese besonderen Überlegungen für Ausländer auf, die Drohnen fliegen möchten:

Offene Kategorie:

  • Sie müssen sich bei der National Aviation Authority (NAA) des ersten EU-Landes registrieren, in dem Sie Ihre Drohne fliegen möchten.
  • Ihre von der NAA ausgestellte Registrierungsnummer muss mit einem Aufkleber auf all Ihren Drohnen angezeigt und dann in das „Remote Identification System“ Ihrer Drohne hochgeladen werden.
  • Ihre Registrierung ist für die Verwendung in allen EASA-Mitgliedsstaaten gültig.
  • Sie müssen Drohnenvorschriften befolgen, die für jeden Mitgliedstaat spezifisch sind.

Spezifische Kategorie:

Zusätzlich zu den oben dargelegten Anforderungen müssen Sie, wenn Sie beabsichtigen, in der spezifischen Kategorie (weitere Informationen dazu unten) zu operieren, eine Erklärung für ein Standardszenario einreichen oder eine Betriebsgenehmigung bei dem/den NAA-Mitgliedstaat(en) beantragen, in dem/denen du hast dich registriert.

Unterkategorien Klasse “offen”

Die offene Kategorie ist in drei weitere Unterkategorien aufgeteilt, die zusätzliche Regeln mit sich bringen. Die Bestimmung der Unterkategorie basiert auf dem Klassenkennzeichen und dem Gewicht der Drohne.

Eine Drohne kann in der Kategorie „Offen“ A1 betrieben werden, wenn:

  • Die Drohne ist mit dem Klassenkennzeichen 0 oder 1 gekennzeichnet.
  • Bei Kennzeichnung als C1 muss der Drohnenbetreiber bei der EASA registriert sein.
  • Das maximale Startgewicht einer mit C0 gekennzeichneten Drohne überschreitet 250 Gramm nicht.
  • Das maximale Startgewicht einer C1-gekennzeichneten Drohne überschreitet 900 g nicht.
  • Die Fluggeschwindigkeit überschreitet 19 m/s (67 Km/h) nicht.
  • Die Drohne wird nicht über Menschenansammlungen oder in Gebieten betrieben, in denen der Drohnenbetrieb in einem Mitgliedsstaat verboten ist.

Eine Drohne kann in der Kategorie „Offen“ A2 betrieben werden, wenn:

  • Die Drohne ist mit dem Klassenkennzeichen 2 gekennzeichnet.
  • Der Drohnenbetreiber ist bei der EASA registriert und mindestens 16 Jahre alt.
  • Das maximale Startgewicht einer C2-gekennzeichneten Drohne überschreitet 4 kg nicht.
  • Die Drohne wird nicht über Menschenansammlungen oder in Gebieten betrieben, in denen der Drohnenbetrieb in einem Mitgliedsstaat verboten ist.
  • Die Flüge werden in einem horizontalen Abstand von 30 m von unbeteiligten Personen gehalten.

Eine Drohne kann in der Kategorie „Offen“ A3 betrieben werden, wenn:

  • Die Drohne ist mit dem Klassenkennzeichen 3 oder 4 gekennzeichnet.
  • Der Drohnenbetreiber ist bei der EASA registriert und mindestens 16 Jahre alt.
  • Das maximale Startgewicht einer C3- oder C4-gekennzeichneten Drohne überschreitet 4 kg nicht.
  • Flüge werden von Menschen ferngehalten und ein Mindestabstand von 150 m zu städtischen Gebieten eingehalten.
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Allgemeine Drohnen Regeln in Europa

Darf man eine Drohne in Europa fliegen, so gilt es noch die allgemeinen Regeln einzuhalten. Diese schnell und einfach erklärt.

  • Max. 120 m hoch
  • Nur in Sichtweite fliegen
  • Nachtflüge sind erlaubt, die Drohne muss aber erkenntliche Lichter haben
  • Fliegen über Wohngrundstücken mit über 250 Gramm Drohnen ist verboten
  • Privatsphäre muss berücksichtigt werden
  • Fliegen in Einsatzorten der Polizei, Feuerwehr etc. ist verboten
  • Drohnen müssen bemannten Flugzeugen immer ausweichen
  • Flugverbotszonen vor Flug prüfen

Auch wenn das erstmals nach vielen Hürden klingt, so ist das Fliegen einer Drohne in Europa deutlich vereinfacht worden. Hinterlassen Sie uns doch einen Kommentar, falls noch Fragen offen sind.

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